Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - 11 S 2281/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,35089
VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - 11 S 2281/92 (https://dejure.org/1992,35089)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.1992 - 11 S 2281/92 (https://dejure.org/1992,35089)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 11 S 2281/92 (https://dejure.org/1992,35089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,35089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1995 - 11 S 3110/94

    Regelausweisung eines Straftäters: maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Auch die frühere Fassung des Regelausweisungstatbestandes des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG ist jedoch nicht einschlägig, weil der Kläger nur zu Jugendstrafen verurteilt worden ist und eine Jugendstrafe keine Freiheitsstrafe im Sinne jener Bestimmung darstellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.5.1992 - 1 S 784/92 - InfAuslR 92, 248; Beschluß vom 19.10.1993 - 11 S 1183/93 - Beschluß vom 3.12.1992 - 11 S 2281/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 S 1183/93

    Keine Umdeutung einer ermessensfehlerhaften Ausweisung in eine Versagung einer

    Ein Fall der Regelausweisung nach § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG ist allerdings nicht gegeben, da die wegen dieser Rechtsverstöße gegenüber dem Antragsteller verhängte Jugendstrafe keine "Freiheitsstrafe" im Sinne dieser Vorschrift ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.12.1992 -11 S 2281/92- und v. 2.5.1992 NVwZ-RR 1992, 582; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.10.1992 InfAuslR 1993, 73; Hess. VGH, Beschl. v. 20.10.1992 InfAuslR 1993, 50; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.1.1991 InfAuslR 1991, 158; a.A. Bay.VGH, Beschl. v. 24.10.1991 InfAuslR 1992, 45, und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.2.1991 InfAuslR 1991, 187).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht